PROFESSIONELLE HAUSWIRTSCHAFTLICHE HILFE IN NOTSITUATIONEN
Die selbständig tätige Fachkraft übernimmt für eine begrenzte Zeit das Familien- und Haushaltsmanagement. Stellt sich flexibel auf die Tagesabläufe Ihrer Familie und Ihres Haushalts ein und unterstützt Sie mit hauswirtschaftlicher Kompetenz, bei Bedarf mit Kinderbetreuung.
Wann kommen wir zum Einsatz?
- Nach einer Krankenhausbehandlung, ambulanten OP, Unfall oder schweren Krankheit (§ 38 SGB V Haushaltshilfe)
- Im Fall einer geplanten Gesundheitsmaßnahme der Mutter, wenn Kinder unter 12 Jahren oder mit einer Behinderung im Haushalt leben (§ 38 SGB V Haushaltshilfe)
- Bei Schwangerschaft und Geburt (§ 24h SGB V Haushaltshilfe)
- In besonders schwierigen Lebenssituationen unterstützen wir durch das Landratsamt (§ 20 SGB VIII oder als T.A.P.)
Wie wir sie unterstützen?
- Kochen, Einkaufen, Wäschepflege, Ordnung und Sauberkeit im Haus
- Übernehmen anstehende Fahrten und Besorgungen
- Versorgen Säuglinge mit allem was sie brauchen: Wickeln, Anziehen, Füttern, Trösten und mit vielem mehr
- Bringen und holen Ihre Kinder von der Kindertagesstätte oder der Schule
- Spielen mit ihren und beaufsichtigen sie bei den Hausaufgaben
- Gehen liebevoll auf die Bedürfnisse Ihrer Kinder ein
- Bei einem T.A.P. Einsatz über das Landratsamt: Eine speziell dafür geschulte Fachkraft begleitet, unterstützt und leitet die Familie bei der Haushaltsführung und Erziehung der Kinder, an.
Kostenübernahme:
Alle Leistungen werden ausschließlich bei Kostenübernahme durch Krankenkassen, Versicherungen sowie dem Landratsamt angeboten. Der Antrag auf Haushaltshilfe muss durch den Versicherten selbst erfolgen. Die Einsätze werden von uns selbständigen Fachkräften entsprechend den vertraglich vereinbarten Stundensätzen, direkt mit den Kostenträgern abgerechnet.